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Alternative Erwerbsarten von Immobilien +++ Mietkauf und Ratenkauf


Mietkauf ist der Erwerb einer Immobilie bei dem ein Teil der gezahlten Mieten bei dem späteren Kauf angerechnet wird. Ratenkauf ist der Kauf einer Immobilie bei dem der Verkäufer den Kaufpreis nicht in einer Summe sondern üblicherweise in monatlichen Raten erhält. Beide Wege sind im Normalfall ohne Bank oder Finanzierung möglich.

 

 

 

Was ist Mietkauf ?

Der Mietkauf ist die Verbindung eines Mietvertrages mit einem Kaufvertrag. Die Konditionen und Bedingungen können zwischen dem Verkäufer und dem Mietkäufer frei ausgehandelt werden.
 
Statt den Kaufpreis einer Immobilie in einer Summe durch eine Finanzierung zu begleichen, zahlt der Mietkäufer im Normalfall eine monatliche Miete zuzüglich eines Mietkaufanteils und verpflichtet sich die Immobilie nach einer bestimmten Zeit zu einem festen Preis zu kaufen. Beim Kauf der Immobilie wird dann der Mietkaufanteil (inklusive Verzinsung) auf den Kaufpreis angerechnet bzw. als Eigenkapital für die spätere erforderliche Finanzierung genutzt.

Im Normalfall wird das Wohnrecht (ggf. auch das Vorkaufsrecht) für den Mietkäufer durch Eintragung im Grundbuch der Immobilie abgesichert. Der eigentliche Kaufvertrag muss bei einem Notariat geschlossen werden.

Mietkauf ist also der Erwerb einer Immobilie bei dem ein Teil der gezahlten Mieten bei dem späteren Kauf angerechnet wird.

Da es für den „Mietkauf“ keine gesetzlichen Regelungen gibt, sondern immer Mietrecht mit Kaufrecht vermengt wird, ist der „Ratenkauf“ der von IMMOFUX ® Partnern bevorzugte Weg.
 

Was ist Ratenkauf ?

Der Ratenkauf wird häufig mit dem Mietkauf verwechselt. Auch bei einem Ratenkauf einer Immobilie erhält der Verkäufer den Kaufpreis nicht in einer Summe sondern üblicherweise in (monatlichen) Raten.

Eine Bank oder eine Finanzierung ist im Normalfall ebenfalls nicht erforderlich, da der Verkäufer quasi die Funktion des Finanzierungsinstitutes übernimmt. Abweichend zum Mietkauf wird bei einem Ratenkauf der Kaufvertrag rechtlich sofort wirksam, d.h. der Ratenkäufer wird sofort Eigentümer der Immobilie.

Ratenkauf ist also der Kauf einer Immobilie bei dem der Verkäufer den Kaufpreis nicht in einer Summe sondern in Raten erhält.

Die Forderungen des Verkäufers werden im Normalfall über eine Eintragung im Grundbuch der Immobilie abgesichert. Der Kaufvertrag muss bei einem Notariat abgeschlossen werden. 
 
Angebote und weitere Informationen finden Sie im Internet unter




 

Verrentung der eigenen Immobilie +++ Leibrente oder Zeitrente mehr als nur eine Zweitrente


Die Verrentung von Immobilien ist keine neue Variante das "Betongold" im Alter zu verflüssigen. Der älteste überlieferte "Verkauf auf Rentenbasis" stammt aus dem Jahr 1308 und wurde zwischen dem Abt von St. Denis und dem Erzbischof von Bremen geschlossen. Während in den USA und in Frankreich diese Vertragsform regelmäßig zur Anwendung kommt, wird sie in Deutschland momentan eher selten angewendet.
 
Auch wenn es für die meisten neu klingt: Es ist nichts anderes als ein "normaler" Immobilienverkauf. Der Unterschied zum üblichen Verkauf besteht vornehmlich in einer geänderten Zahlungsmodalität mit diversen Parametern.

Immobilienverrentung

Statt beim Kauf einer Immobilie den kompletten Kaufpreis in einer Summe zu zahlen, vereinbaren Käufer und Verkäufer notariell die Zahlung einer monatlichen Rente. Die Höhe der Rente basiert auf dem eigentlich erzielbaren Kaufpreis zzgl. Zinsen(!), der dann über einen mehr oder weniger bestimmten Zeitraum abbezahlt wird. Generell wird zwischen 2 Verrentungsarten unterschieden: Man vereinbart entweder eine lebenslange Leibrente oder eine zeitlich befristete Zeitrente.
 
 
Aufgrund der flexiblen Vertragsgestaltung können auch individuelle Wünsche des Verkäufers berücksichtigt werden. So können die monatlichen Renten- zahlungen beispielsweise mit einer Einmalzahlung und/oder einem lebenslangen Wohnrecht kombiniert werden.
 
Wie kommen Käufer und Verkäufer der Immobilie zusammen?  

 
 

Genau hier setzt die professionelle Leistung der IMMOFUX ® Partner an. Durch die strategische Partnerschaft mit dem zertifizierte Sachverständigen und Verrentungsexperten Ralf Schwarzhof von der ImmoTax Sachverständigen kanzlei können alle individuellen Wünsche und Gegebenheiten zuverlässig berechnet werden. Selbstverständlich ist die ImmoTax auch in der Lage bundesweit ein aktuelles Wertgutachten für Immobilien aller Art zu erstellen.

Der IMMOFUX ® Maklerverbund verfügt über eine Vielzahl von privaten und institutionellen Kaufinteressenten, denen vakante Immobilien auf Rentenbasis angeboten werden.
Zusätzlich können Angebote auch öffentlich auf dem Themenportal


beworben werden.



Revitalisierung von tot geglaubten Immobilien

Sie fallen überall auf : leerstehende Gebäude, ungenutzte Freiflächen, Baulücken, alte, oft schöne Industriedenkmäler. Die Eigentümer suchen meist schon länger nach einer neuen Nutzung, einem Käufer, einer Lösung

vorher

Häufig mangelt es an freie Kapazitäten und ausreichenden Mitteln für Entwicklungsmaßnahmen. Notwendige Investitionen werden gescheut und im Ergebnis liegen die Immobilien brach. Trotz aller Bemühungen lässt sich die Immobilie weder vermieten noch verkaufen. Der IMMOFUX ® Maklerverbund bietet ab sofort durch die strategische Partnerschaft mit ImmoVITAL Lösungen für Eigentümer.

nachher

Gemeinsam mit ImmoVITAL werden neue Nutzungskonzepte, die sich streng an den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Marktes orientieren, entwickelt.

Die Schritte zur Lösung:  Standort- und Marktanalyse, Nutzungsidee mit Alleinstellungsmerkmalen, Beschreibung von Konzept und Zielgruppe, Kosten und Renditekalkulation, Businessplan & Vertriebs-Präsentation, Investor und Betreiber erhalten ein durchkalkuliertes, prüffähiges Nutzungskonzept, ein Produkt aus Konzept & Immobilie + Vertrieb.

Wir entwickeln nur Projekte von deren Erfolg wir selbst überzeugt sind. Deshalb können wir folgende Alternativen anbieten:

Erfolgs-Honorar › Sie gehen kein Risiko ein. Sie honorieren uns erst bei erfolgreichem Verkauf.

Pauschal-Honorar › Sie möchten alle Optionen in der Hand behalten und ggf. das Projekt selbst umsetzen.

Für weitere Informationen nehmen Sie gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf.

 

Kauf von Immobilien in Polen - grundsätzliche Informationen

Grundsätzliches von Dr. Filip Hartwich, Kanzlei für polnisches Recht

Die meisten von uns werden auch heute noch sagen, dass sich der Grundstücks- oder Wohnungserwerb in Polen für Ausländer problematisch gestaltet. Man erinnert sich an Enteignungen, Erwerbsverbote, sinnlose Genehmigungen, kostspielige und langdauernde Genehmigungsverfahren, Erwerbsumwege über Gesellschaften, Strohmänner, Treuhandlösungen, unübersichtliche und unverständliche Rechtslage.  

Durchaus verständlich, dass noch heute viele Interessenten von einem Grundstücks- (bzw. Wohnungs-) erwerb in Polen absehen. Sehr zu Unrecht. Tatsächlich ist es nämlich so, dass schon vor über 2 Jahren alle Beschränkungen für Ausländer im nicht landwirtschaftlichen Bereich beseitigt wurden und die polnischen Immobilien gerade heute in den wirtschaftlich unruhigen Zeiten eine ideale Investitionsanlage in dem unverändert wirtschaftlich aufsteigenden Land bieten. Der zurzeit besonders günstig stehende €-Wechselkurs und die fallenden Immobilienpreise in Polen sprechen zusätzlich dafür, in dem Nachbarland Immobilien zu erwerben, um so die Krise mit einer sicheren Investition abzuwarten.

Tatsächlich war vor dem EU-Beitritt Polens der Erwerb von Immobilien zwar nicht unmöglich, jedoch sehr erschwert. Die Wirksamkeit des Erwerbs hing von dem Erhalt einer ministerialen Genehmigung ab. Um diese zu erhalten war die Erfüllung bestimmter, damals noch nicht näher gesetzlich geregelter, Voraussetzungen erforderlich. Da die Erfüllung dieser Voraussetzungen im „Normalfall“ durch einen deutschen Staatsangehörigen kaum, oder nur mit hohem Aufwand, möglich war, versuchte man in der Praxis das Genehmigungs- erfordernis umzugehen. Hierzu gab es eine Reihe von Lösungsvorschlägen, darunter etwa die Gesellschafts- oder Treuhandlösung, welche jedoch beide gewisse Risiken mit sich brachten.

Mit dem EU-Beitritt Polens wurden beim Immobilienerwerb für die Ausländer Übergangsfristen vorgesehen. Die praxisrelevantere Schranke fiel bereits vor 2 Jahren, denn bezüglich aller nicht landwirtschaftlichen Grundstücke wurden alle bisher bestehenden Beschränkungen im Jahr 2009 aufgehoben. Es steht nun allen EU-Bürgern und somit auch den deutschen Erwerbern frei, eine Immobilie, etwa eine Wohnung, ein Haus oder ein Baugrundstück, zu erwerben. Dabei ist es unbedeutend, wo sich die Immobilie befindet. Auch eine im Grenzgebiet, etwa an der Ostsee, gelegene Wohnung kann genehmigungsfrei erworben werden.

Beim Immobilienkauf gelten dann für die deutschen Erwerber dieselben Grundsätze wie für die polnischen: es wird lediglich ein Kaufvertrag vor einem Notar beurkundet. Lediglich im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Grundstücke bestehen weiterhin Beschränkungen, welche erst im Jahr 2016 beseitigt werden. Aber auch in diesem Bereich sind Lösungen möglich, welche einen Erwerb schon heute möglich machen.

Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung, eine Immobilie in Polen zu kaufen, beratend zur Seite zu stehen und für Sie die Abwicklung so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, arbeitet der IMMOFUX ® Maklerverbund mit der Kanzlei für polnisches Recht Dr. Hartwich zusammen.

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen und auch für alle Aufgaben rund um das Thema "Immobilien in Polen" zur Verfügung.

 

Zusatzeinkommen / Nebenjob mit einem WERBEFUX Stadtportal

Sie können ein komplettes Stadt- oder in einer der deutschen Großstädte ein eigenständiges Stadtteilportal übernehmen und haben folgendes Tätigkeitsfeld:Hochgeladene Bilddatei

  • Akquise für PR-Artikel von Unternehmern in Ihrer Stadt / Region
  • Akquise für Immobilien in Ihrer Stadt / Region für Zusammenarbeit mit IMMOFUX-Partnern
  • Verkauf von Websites
     

Für weitere Information rufen uns bitte an unter der hierfür eingerichteten Leichtmerk-Servicehotline
0800 - WERBEFUX JOB ( 0800 - 93723389 562 ) » oder senden uns eine Email

 


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